KFZ Reparaturen aller Fabrikate
QUALITÄT SCHAFFT VERTRAUEN - IHRE KFZ-MEISTERWERKSTATT



AU - ABGAS - UNTERSUCHUNG
Nach erfolgreicher Durchführung der Abgasuntersuchung, gibt es die Prüfbescheinigung nach §47a in Verbindung mit Anlage Xla und IXa der StVZO.


AU : täglich

Telefonische Anmeldung zu TÜV oder AU unter:
0561 - 598 34 84 oder 0173 – 2911 921


Abgasuntersuchung ist Pflicht
Grundsätzlich unterliegen alle Fahrzeuge mit Otto- oder Dieselmotor und eigenem amtlichen Kennzeichen der AU-Pflicht.

Fristen für AU an HU angeglichen
Wann die Frist für die nächste AU endet, lesen Sie an der sechseckigen Plakette des vorderen amtlichen Kennzeichens ab. Analog zur HU-Plakette steht die Jahreszahl in der Mitte. Die oberste Zahl bezeichnet den Monat. Wird die AU verspätet durchgeführt, riskiert der Halter ein Bußgeld – bei deutlicher Fristüberziehung sogar einen Punkteeintrag in Flensburg. Die neue Frist beginnt mit dem Fälligkeitsmonat der letzten AU (sog. „Fälligkeitsdatierung“ – in einigen Bundesländern gelten hierzu besondere Festlegungen). War beispielsweise die AU bei Ihrem PKW im November 2007 fällig und Sie haben diese erst im Januar 2008 durchführen lassen, wird die nächste AU auf November 2009 (24 Monate nach dem letzten AU-Termin) festgesetzt.

Regelmäßige Abgasuntersuchung (AU)
Um unsere Umwelt möglichst wenig zu belasten, muss für jeden neuen Fahrzeugtyp, bevor er zum Straßenverkehr zugelassen wird, durch den Hersteller die Einhaltung der aktuellen, EU-weit harmonisierten Emissionsvorschriften nachgewiesen und von einer neutralen Prüfstelle bestätigt werden. Die Abgasuntersuchung (AU) gibt Auskunft darüber, ob Ihr Fahrzeug noch die gesetzlich festgelegten Höchstwerte einhält. Die AU wird in der Regel zusammen mit der Hauptuntersuchung durchgeführt und unterliegt im Normalfall auch denselben regelmäßigen Zeitabständen zur Prüfung. Ist Ihr Auto fit für die Umwelt und sind auch sonst keine Auffälligkeiten festzustellen (siehe: Checkliste AU), erhalten Sie eine AU-Prüfbescheinigung und Ihr Fahrzeug die sechseckige AU-Plakette auf dem vorderen amtlichen Kennzeichen. Über den nächsten AU-Termin informieren sowohl die Bescheinigung als auch die angebrachte Plakette.
Ist bei Ihrem Fahrzeug die AU fällig, fahren Sie ohne Termin und langes Warten einfach bei uns vor. Wir führen die erforderlichen Tests durch und beraten Sie gerne bei Ihren speziellen Fragen. Hier erfahren Sie auch unsere örtlichen Gebühren für die Haupt- und Abgasuntersuchung.

Abgasuntersuchung an Krafträdern (AUK)
Das Abgasverhalten wird bei Krafträdern im Rahmen der Hauptuntersuchung geprüft.
Mit Wirkung vom 01.04.2006 ist bei Krafträdern im Rahmen der Hauptuntersuchung auch das Abgasverhalten zu überprüfen. Der Untersuchungspflicht für die Abgasuntersuchung an Krafträdern (AUK) unterliegen alle zulassungspflichtigen, motorisierten Krafträder mit 2- oder 4-Takt-Fremdzündungsmotor und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Als erstes zu berücksichtigendes Erstzulassungsdatum ist der 01. Januar 1989 festgeschrieben. Neben den Zweirädern, für welche die vorgenannten Kriterien zutreffen, sind auch dreirädrige Kraftfahrzeuge ("Trikes") und vierrädrige Kraftfahrzeuge ("Quads"), diese mit einer Leermasse von bis zu 400 kg und einer maximalen Nutzleistung von bis zu 15 kW und den vorgenannten Kriterien, von der Untersuchungspflicht betroffen. Die Abgasmessung ist dann für alle Krafträder mit Erstzulassung ab dem 01.01.1989 erforderlich. Eine AU-Plakette wird bei der AUK nicht angebracht.





Die Feinstaubplakette

Umweltzonen reduzieren Feinstaub
Im März 2007 ist die neue Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach Schadstoffgruppen in Kraft getreten. Die ersten Umweltzonen wurden zu Beginn des Jahres 2008 eingerichtet. Hier erhalten Sie aktuelle Informationen zum Thema Feinstaubplakette und Umweltzonen.

Gelb, rot oder grün
Die Plaketten sind bei unseren Prüfingenieuren erhältlich. Für die Zuteilung müssen Sie nur die Fahrzeugpapiere vorlegen.